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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mietvertrag über die Bereitstellung eines Omnibusses (inkl. Fahrer), welcher als Ganzes für die umseitig aufgeführte Dienstleistung dem Mieter zur Verfügung gestellt wird.
§ 1 Zustandekommen des Mietvertrages
Alle erstellten Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Der Mietvertrag entsteht erst mit Eingang der unterschriebenen Auftragserteilung durch den Mieter, sowie der Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Firma BUS XPRESS GmbH.
§ 2 Mietzeit, Mietpreis und Nebenkosten
Maßgeblich sind die ausdrücklich vereinbarten Zeit– und Streckenangaben des Mietvertrages. Eine Verlängerung der Mietzeit oder der Strecke ist nur in Absprache mit der
Firma BUS XPRESS GmbH zulässig und muss rechtzeitig vereinbart werden.
Der Mietpreis ergibt sich aus den bei Vertragsabschluß mit dem Kunden vereinbarten Termin-, Weg- und Zielangaben, sowie evtl. Sondervereinbarungen. Bei Änderungen des Fahrtablaufs durch den Kunden wird der Firma BUS XPRESS GmbH das Recht zur Anpassung des Entgelts eingeräumt.
Nebenkosten und Auslagen wie z.B. Straßengebühren, Kosten für Tunnel– und Fährennutzung, sowie Vignetten, Parkgebühren und Einreisegebühren sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen vom Kunden vor Ort bezahlt werden.
Bei Mehr-Tages-Fahrten hat der Kunde dem/den Fahrer/n je ein sauberes Einzelzimmer mit WC/Dusche im Zimmer und Frühstück zu stellen. Die Kosten hierfür sind nicht im Angebotspreis enthalten und werden vom Mieter getragen.
§ 3 Leistung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Mietvertrag. Die Firma BUS XPRESS GmbH ist berechtigt für die Erbringung der geschuldeten Leistung einen Subunternehmer zu beauftragen.
§ 4 Fahrtdurchführung und Mitwirkungspflicht
In allen Bussen gilt das gesetzliche Rauchverbot. Das Rauchen ist somit im gesamten Busbereich untersagt und wird bei Zuwiderhandlungen angezeigt.
Alle Fahrgäste haben sich während der Fahrt ordentlich zu verhalten und den Anweisungen des Fahrpersonals folge zu leisten. Der Konsum von Alkohol ist an Bord der Busse nicht gestattet. Fahrgäste, die durch Rauchen, Trunkenheit, Störung des Fahrtablaufs oder Missachtung der Fahrpersonalanweisungen auffallen, werden grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen. Sind Busse mit Sicherheitsgurten ausgestattet, sind diese während der Fahrt von den Fahrgästen anzulegen.
Der Mieter hat die Pflicht das Fahrzeug nach der Fahrt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen und haftet für jegliche Verunreinigungen und Beschädigungen im oder am Fahrzeug, die durch ihn oder seine Fahrgäste entstanden sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Arbeitszeiten und der StVO sind zu gewährleisten.
Grundsätzlich gilt bei 1-Fahrer-Besetzung: max. 9 Stunden Lenkzeit während einer Arbeitszeit von max. 13 Stunden und mind. 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten.
Bei 2-Fahrer-Besetzung gilt: max. 18 Stunden Lenkzeit während einer Arbeitszeit von 19 Stunden und mind. 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten.
Bei Leistungsstörungen, insbesondere technisch oder durch Verkehr bedingte Verzögerungen, die den Ablauf der Reise beeinträchtigen, hat der Kunde eine Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Dieser sorgt für Abhilfe, soweit dies möglich ist. Unterlässt der Auftraggeber es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 5 Gepäck
Es wird maximal nur die Gepäckmenge befördert, die vom Umfang her in den Kofferraum oder in die Handgepäckablage im Bus passt. Leicht entzündliche, explodierende und sonstige gefährdende Stoffe und Gegenstände sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen.
§ 6 Zahlung
Soweit nicht anders im Mietvertrag vereinbart, ist eine Anzahlung von 10% bis 7 Tage nach Buchung zahlbar, das restliche Beförderungsentgelt muss spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt dem Konto der BUS XPRESS GmbH gutgeschrieben sein (Zahlungseingang). Die Firma BUS XPRESS GmbH ist berechtigt die Beförderung zu verweigern bzw. kostenpflichtig zu stornieren, wenn der vereinbarte Fahrpreis nicht rechtzeitig entrichtet worden ist. Der Schadensersatz bei Stornierung entspricht den Rücktrittsgebühren (siehe § 7).
§ 7 Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung und der Stornobestätigung durch die BUS XPRESS GmbH. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder treten die zu beförderten Personen die Fahrt nicht an, so ist die Firma BUS XPRESS GmbH berechtigt, Schadensersatz in Höhe der folgenden Pauschalisierungen gegenüber dem Mieter zu erheben:
Rücktritt ab Buchung bis 10 Werktage vor Fahrtantritt: 10% vom Mietpreis
Rücktritt 9 bis 4 Werktage vor Fahrtantritt: 50% vom Mietpreis
Rücktritt 3 Werktage bis 1 Werktag vor Fahrtantritt: 75% vom Mietpreis
Bei Nichtantritt am Fahrtag 100% vom Mietpreis
§ 8 Haftung
Für Sachschäden haftet die Firma BUS XPRESS GmbH bis max. 1.000,00 € je Fahrgast, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für Verlust von Gepäckstücken besteht keine Haftung.
Wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht binnen zwei Wochen nach Fahrtende der Firma BUS XPRESS GmbH schriftlich anzeigt, verfallen seine diesbezüglichen Ansprüche.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden (auch Kaufleute) aus diesem Vertrag verjähren bei rechtzeitiger Anzeige sechs Monate nach Fahrtende.
§ 9 Aufrechnungsverbot
Der Kunde darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 10 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen– und Gesundheitsvorschriften
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Eine Gewähr für die von BUS XPRESS GmbH erteilten Informationen wird nicht übernommen.
§ 11 Sonstiges
Die Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind nichtig.
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Rechts, Gerichtsstand ist Berlin.
Stand: 13.03.2008
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